INFORMATION
GRUNDSTEUER – ERKLÄRUNG
Ab dem Jahr 2022 ist alle 7 Jahre eine Grundsteuererklärung abzugeben, die sogenannte „Feststellungserklärung Grundsteuer“.
Erstmalig ist die Erklärung im Jahr 2022 voraussichtlich spätestens bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Handlungsbedarf besteht für Eigentümer von Immobilien und Grundbesitz jetzt! Der Abgabezeitraum beginnt ab dem 1. Juli 2022.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat bei der Erstellung der Grundsteuererklärung zur Verfügung.